Es wird eine ärztliche Heilmittelverordnung nach den Maßnahmen der Ergotherapie
mit folgenden Inhalten benötigt*
mit folgenden Inhalten benötigt*
• psychisch funktionelle Behandlung
• Hirnleistungstraining
• motorisch funktionelle Behandlung
• sensomotorische Behandlung
Dies gilt sowohl für Kassen- als auch Privatpatienten.
*weitere Angaben darüber gebe ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch